Lexikon · Hotellerie

Legionellenprüfung im Hotel: Pflichten nach TrinkwV

Die Legionellenprüfung ist die wiederkehrende Untersuchung des Trinkwassers nach § 31 TrinkwV. Sie gilt für Großanlagen zur Trinkwassererwärmung — Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt — mit Duschen, wenn das Wasser gewerblich oder öffentlich abgegeben wird. Hotels zählen zur gewerblichen Tätigkeit und untersuchen mindestens alle drei Jahre, öffentliche Einrichtungen jährlich. Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE je 100 Milliliter. Rechtsstand: September 2026; Einzelheiten legt das Gesundheitsamt fest.

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Die Untersuchung selbst ist in den Häusern selten das Problem — sie steht im Kalender und wird beauftragt. Auffällig wird es in den Jahren zwischen den Terminen: Die Zimmer, die über Wochen nicht belegt werden, sind in fast jedem Haus dieselben, und genau dort wird selten gespült. Wir lassen uns deshalb die Belegungshistorie je Zimmer geben und legen sie neben den Spülplan. Wo beide auseinanderfallen, liegt das Risiko — und diese Gegenüberstellung kostet eine halbe Stunde, nicht mehr.

Elisa RussonielloTasteWorks · Beratung und Konzeption

Pflichten und Fristen im Überblick

Pflicht Was gilt Fundstelle
Untersuchungspflicht Großanlage mit Duschen, gewerbliche oder öffentliche Abgabe § 31 Abs. 1 TrinkwV
Großanlage Speicher über 400 Liter oder über 3 Liter Leitungsinhalt § 31 Abs. 1 TrinkwV
Takt bei gewerblicher Tätigkeit, z. B. Hotel mindestens alle 3 Jahre § 31 Abs. 2 TrinkwV
Takt bei öffentlicher Tätigkeit mindestens jährlich § 31 Abs. 2 TrinkwV
Erstuntersuchung neuer Anlagen 3 bis 12 Monate nach Inbetriebnahme § 31 Abs. 4 TrinkwV
Technischer Maßnahmenwert 100 KBE je 100 Milliliter, bei Überschreitung Anzeige und Gefährdungsanalyse TrinkwV

Trinkwasserverordnung vom 20.06.2023, Rechtsstand September 2026. Umfang, Entnahmestellen und abweichende Fristen legt das zuständige Gesundheitsamt für das Haus fest.

Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Legionellenprüfung

Welche Häuser sind von der Pflicht erfasst?

Betriebe, die Trinkwasser im Rahmen einer gewerblichen oder öffentlichen Tätigkeit abgeben, eine Großanlage zur Trinkwassererwärmung betreiben und Duschen oder andere Einrichtungen haben, in denen das Wasser vernebelt wird. Als Großanlage gilt ein Speicher über 400 Liter oder mehr als 3 Liter Leitungsinhalt zwischen Erwärmer und Entnahmestelle — in der Beherbergung ist das der Regelfall. Hotels untersuchen als gewerbliche Tätigkeit mindestens alle drei Jahre. Ob die eigene Anlage darunter fällt, beantwortet der Heizungsbauer anhand der Anlagendaten; verbindlich ist das Gesundheitsamt. Rechtsstand: September 2026.

Was folgt bei Überschreitung des Maßnahmenwerts?

Der technische Maßnahmenwert liegt bei 100 KBE je 100 Milliliter. Wird er überschritten, ist das Gesundheitsamt zu informieren, eine Gefährdungsanalyse zu veranlassen und es sind Maßnahmen zur Beseitigung der Ursache zu ergreifen; bei hohen Befunden kommen Nutzungseinschränkungen bis hin zu Duschverboten in Betracht. Der Ablauf ist kein Ermessen des Hauses — er ergibt sich aus der Verordnung und den Auflagen der Behörde. Welche Schritte im konkreten Fall gelten, gibt das zuständige Gesundheitsamt vor. Rechtsstand: September 2026.

Woran liegt ein positiver Befund am häufigsten?

An drei Ursachen, die fast immer zusammen auftreten. Erstens an Leerstand: Zimmer, die wochenlang nicht belegt waren, und Leitungsstränge, durch die kein Wasser läuft, sind der häufigste Auslöser. Zweitens an Totleitungen aus früheren Umbauten, die im Netz verblieben sind. Drittens an Speicher- und Zirkulationstemperaturen, die aus Energiegründen abgesenkt wurden. Ein dokumentierter Spülplan für selten genutzte Zimmer adressiert die erste und wirksamste dieser Ursachen mit dem geringsten Aufwand.

Was kostet eine Untersuchungsrunde?

Die Probenahme liegt in der Praxis bei 30 bis 80 Euro je Probe, abhängig von Region und Untersuchungsstelle. Wie viele Proben nötig sind, hängt von der Anlage und den festgelegten Entnahmestellen ab; ein mittleres Haus liegt damit meist bei rund 300 bis 1.200 Euro je Untersuchungsrunde, die bei gewerblicher Tätigkeit mindestens alle drei Jahre ansteht. Hinzu kommt der laufende Aufwand für den Spülplan, der personell größer ausfällt als die Untersuchung selbst. Bei einem Befund entstehen zusätzliche Kosten für Gefährdungsanalyse, Nachbeprobung und Sanierung.

Wenn die Zahl nicht stimmt

Wenn Spülplan und tatsächliche Zimmerbelegung nie gegeneinander gehalten wurden, sehen wir uns beides zusammen an — die verbindlichen Vorgaben kommen vom Gesundheitsamt.

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