Lexikon · Hotellerie

Logisumsatz im Hotel: Abgrenzung und Logisanteil

Der Logisumsatz ist der reine Nettoerlös aus der Zimmervermietung — ohne Frühstück, ohne Gastronomie, ohne Kurtaxe und ohne weiterberechnete Fremdleistungen. Er ist der Zähler jeder Zimmerkennzahl: ADR und RevPAR werden aus ihm gebildet, nicht aus dem Gesamtumsatz. Im Stadt- und Businesshotel liegt der Logisanteil am Nettogesamtumsatz üblicherweise bei 70 bis 85 Prozent; das ist ein Praxiswert aus Betriebsvergleichen der Privathotellerie, keine amtliche Größe.

Die Formel

Logisumsatz = Nettogesamtumsatz − Gastronomieerlöse − sonstige Erlöse
Logisanteil % = Logisumsatz ÷ Nettogesamtumsatz × 100

Ihr Logisanteil

Monatswerte netto eintragen — Logisumsatz ohne Frühstücksanteil.

75,0 %Logisanteil
0 €Abstand zur 75-%-Marke

Einordnung: ab 75 Prozent liegt ein Haus im Muster des Stadt- und Businesshotels · 65 bis 75 Prozent mittel · darunter trägt die Gastronomie einen erheblichen Teil des Geschäfts. Mit den Startwerten: 180.000 Euro Logisumsatz bei 240.000 Euro Nettogesamtumsatz ergeben 75,0 Prozent Logisanteil.

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wenn wir in ein Haus kommen und die Zimmerkennzahlen auffällig gut aussehen, prüfen wir zuerst die Abgrenzung des Logisumsatzes — und finden häufig den Frühstücksanteil inkludierter Raten darin. Die ADR steht dann um mehrere Euro zu hoch, der Betrieb vergleicht sich mit Häusern, die sauber trennen, und wundert sich über die eigene Marge. Die Korrektur kostet ein Gespräch mit der Buchhaltung und verschiebt die gesamte Kennzahlenreihe, deshalb steht sie am Anfang und nicht am Ende.

Der Logisumsatz ist die Basis fast aller Hotelkennzahlen — und damit die Größe, an der jede Maßnahme zuerst sichtbar wird, wenn Häuser Erträge im Haus steigern.

Dominik PuschGastronomie-Experte mit über 25 Jahren Erfahrung

Logisanteil nach Betriebsart

Betriebsart Logisanteil am Nettoumsatz was den Rest ausmacht
Budget / Limited Service 85–92 % Frühstück, Parken
Stadt- und Businesshotel 70–85 % Frühstück, Bar, kleine Tagung
Tagungshotel 55–70 % Bankett, Tagungspauschalen
Ferienhotel mit Halbpension 50–65 % Halbpension, Wellness

Praxiswerte aus Betriebsvergleichen der Privathotellerie und aus der eigenen Beratungspraxis. Die Spannen verschieben sich mit der Ratenstruktur: Häuser mit überwiegend inkludiertem Frühstück weisen je nach Aufteilung einen anderen Logisanteil aus.

Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Logisumsatz

Gehört das Frühstück in den Logisumsatz?

Nein. Der Logisumsatz umfasst allein den Zimmererlös netto. Bei Raten mit inkludiertem Frühstück wird der Frühstücksanteil herausgerechnet und dem Gastronomieumsatz zugeordnet — sonst ist der Logisumsatz überhöht und jede daraus gebildete Zimmerkennzahl mit anderen Häusern nicht mehr vergleichbar. Auch Kurtaxe, Parkgebühr und weiterberechnete Fremdleistungen bleiben draußen, weil sie durchlaufende oder abteilungsfremde Posten sind.

Warum stehen im Zimmerkennzahlen-Nenner nicht die Gesamterlöse?

Weil ADR und RevPAR messen sollen, was das Zimmer einbringt. Wer den Gesamtumsatz einsetzt, rechnet Bankett, Bar und Wellness in den Zimmerpreis hinein und erzeugt Werte, die kein Haus erklären kann. Der Logisumsatz hält diese Trennung. Für die Frage, was das ganze Haus je Zimmer erwirtschaftet, gibt es den TRevPAR — er ist die bewusst weiter gefasste Kennzahl und ersetzt die saubere Abgrenzung nicht.

Wann ist ein niedriger Logisanteil ein Warnsignal?

Wenn er nicht zum Konzept passt. Ein Tagungshotel mit 60 Prozent Logisanteil arbeitet im Muster; ein Budgethaus ohne Restaurant mit demselben Wert hat entweder ein Preisproblem im Zimmer oder eine falsche Zuordnung in der Buchhaltung. Ein Budget- oder Limited-Service-Haus liegt üblicherweise bei 85 bis 92 Prozent. Fällt der Logisanteil über mehrere Monate, ohne dass Nebenerlöse gewachsen sind, liegt die Ursache fast immer im Zimmerpreis und nicht in der Gastronomie.

Welche Erlöse werden am häufigsten falsch zugeordnet?

Der Frühstücksanteil inkludierter Raten, No-Show- und Stornoentgelte, Late-Checkout-Gebühren und Haustierzuschläge. Die ersten beiden gehören sauber getrennt ausgewiesen, weil sie steuerlich und betriebswirtschaftlich unterschiedlich zu behandeln sind. Zuschläge, die unmittelbar an die Zimmerüberlassung gebunden sind, zählen zum Logisumsatz. Entscheidend ist weniger die einzelne Entscheidung als ihre Konstanz über die Perioden.

Wenn die Zahl nicht stimmt

Der Anteil liegt im mittleren Bereich. Lohnend ist die Gegenprobe, ob die Abgrenzung stimmt, bevor über Preise gesprochen wird.

Ertragsstruktur prüfen lassen →