Lexikon · Gastronomie

Personalbedarfsplanung in der Gastronomie: Stunden und Besetzung

Die Personalbedarfsplanung leitet aus dem erwarteten Umsatz ab, wie viele Arbeitsstunden ein Betrieb einplanen kann. Gerechnet wird der Prognoseumsatz geteilt durch den Zielwert je Mitarbeiterstunde; aus den Jahresstunden ergeben sich die Vollzeitstellen. Im Service gilt eine Kraft je 18 bis 25 Plätze à la carte als übliche Größenordnung. Über jedem Plan stehen die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes: acht Stunden werktäglich, verlängerbar auf zehn bei Ausgleich.

Die Formel

Benötigte Stunden = Prognoseumsatz ÷ Zielumsatz je Mitarbeiterstunde
Vollzeitstellen = Jahresstunden ÷ 1.650

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wenn wir in ein Haus kommen, liegt der Dienstplan fast nie neben der Umsatzprognose, sondern neben dem Plan der Vorwoche. Das ist der eigentliche Befund: Geplant wird die Wiederholung. Wir legen deshalb im ersten Schritt nur zwei Spalten nebeneinander — erwarteter Umsatz je Schicht und geplante Stunden je Schicht — und markieren die Schichten, in denen das Verhältnis aus der Reihe fällt. In aller Regel sind es drei bis fünf Schichten in der Woche, und sie liegen fast immer am Anfang der Öffnungszeit.

Elisa RussonielloTasteWorks · Beratung und Konzeption

Besetzungsschlüssel und Planungsgrößen

Bereich Schlüssel Anmerkung
Service à la carte 1 Kraft je 18–25 Plätze abhängig von Wegen und Kartentiefe
Service Bankett oder Buffet 1 Kraft je 30–40 Gäste feste Abläufe, weniger Einzelgänge
Küche à la carte 1 Kraft je 30–45 Essen je Service sinkt deutlich mit der Kartentiefe
Vollzeitstelle im Jahr 1.600–1.700 Stunden nach Urlaub, Krankheit und Feiertagen

Praxiswerte aus unseren Projekten in Gastronomie und Hotellerie; sie verschieben sich mit Gastraumzuschnitt, Vorfertigung und Servicekonzept.

Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Personalbedarfsplanung

Womit beginnt eine Bedarfsplanung sinnvoll?

Mit der Umsatzprognose je Tag und Schicht, nicht mit der Mitarbeiterliste. Wer von der vorhandenen Mannschaft ausgeht, schreibt die Gewohnheit fort und verteilt am Ende dieselbe Besetzung auf Dienstag und Samstag. Die Personalbedarfsplanung dreht die Richtung um: erwarteter Umsatz je Schicht, geteilt durch den Zielwert je Mitarbeiterstunde, ergibt die Stunden, die sich der Betrieb leisten kann. Erst danach werden Namen eingetragen. Als Prognosebasis reichen die Vorjahreswoche, die Reservierungslage und der Wetterbericht; eine eigene Software ist dafür nicht nötig.

Ab welcher Abweichung zwischen Plan und Ist wird es eng?

Bis rund 5 Prozent Abweichung zwischen geplanten und tatsächlich geleisteten Stunden arbeitet die Personalbedarfsplanung sauber. Zwischen 5 und 12 Prozent lohnt der Blick auf einzelne Schichten — meist sind es Verlängerungen am Schichtende, die niemand beschlossen hat. Über 12 Prozent ist nicht die Planung das Problem, sondern die Prognose: Wer den Umsatz zu hoch ansetzt, plant zu viele Stunden ein und fährt sie auch. Die Abweichung gehört wöchentlich verglichen, nicht monatlich, weil eine verrutschte Woche noch korrigierbar ist.

Welche Grenzen setzt das Arbeitszeitgesetz?

Die werktägliche Arbeitszeit beträgt nach § 3 ArbZG acht Stunden und darf auf zehn Stunden verlängert werden, wenn im Ausgleichszeitraum im Durchschnitt acht Stunden nicht überschritten werden. Dazu kommen Ruhepausen ab sechs Stunden Arbeitszeit und eine Ruhezeit zwischen zwei Schichten, die im Gastgewerbe verkürzt sein kann. Geteilte Dienste verlängern die Anwesenheit, nicht die zulässige Arbeitszeit. Rechtsstand: September 2026 — tarifliche Öffnungen und Einzelfälle sind mit Anwalt oder zuständiger Behörde zu klären.

Wenn die Zahl nicht stimmt

Wenn Plan und Ist dauerhaft auseinanderlaufen, liegt es meist an der Prognose und nicht am Dienstplan. Wir sehen uns beide Seiten zusammen an.

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