Lexikon · Hotellerie
Umsatzsteuer bei Beherbergung: 7 oder 19 Prozent
Bei der Umsatzsteuer auf Beherbergung gilt nach § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG für die kurzfristige Vermietung von Wohn- und Schlafräumen der ermäßigte Satz von 7 Prozent. Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, sind nach dem Aufteilungsgebot eigenständig zu besteuern: Parken, Wellness und WLAN mit 19 Prozent, das Frühstück seit 2026 als Verpflegung mit 7 Prozent für Speisen und 19 Prozent für Getränke. Der EuGH hat das Aufteilungsgebot am 05.03.2026 bestätigt. Rechtsstand: September 2026; die Anwendung im Einzelfall gehört zum Steuerberater.
Die Aufteilung fällt in den Häusern selten bei der einzelnen Übernachtung auf, sondern bei den Paketen. Wochenendarrangement, Wellnesspaket, Tagung mit Übernachtung — verkauft wird ein Preis, abgerechnet wird er, wie es das Kassensystem vor Jahren einmal angelegt hat. Wenn wir in ein Haus kommen, sehen wir uns deshalb nicht die Standardrate an, sondern die Arrangements und die dahinterliegenden Artikel im System. Die fachliche Bewertung gehört danach zum Steuerberater, aber die Fundstellen im System müssen erst einmal auf dem Tisch liegen.
Leistungen und Steuersatz, Stand 2026
| Leistung | Satz | Fundstelle / Einordnung |
|---|---|---|
| Übernachtung, kurzfristig bis sechs Monate | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 11 UStG |
| Frühstück: Speisen | 7 % | § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, seit 01.01.2026 |
| Frühstück: Getränke | 19 % | Getränke vom ermäßigten Satz ausgenommen |
| Parkplatz, Wellness, WLAN | 19 % | Aufteilungsgebot, EuGH 05.03.2026 (C-409/24 u. a.) |
| Vereinfachung bei Pauschalpreisen | 15 % des Pauschalpreises zu 19 % | BMF-Schreiben vom 21.12.2025 |
| Vermietung über sechs Monate | nicht ermäßigt | § 4 Nr. 12 UStG |
Umsatzsteuergesetz, BMF-Schreiben vom 21.12.2025 und EuGH-Urteil vom 05.03.2026, Rechtsstand September 2026. Ob und wie die Vereinfachungsregel im eigenen Haus angewendet wird, entscheidet die Steuerberatung.
Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Umsatzsteuer Beherbergung
Welcher Satz gilt seit 2026 für das Frühstück?
Das Frühstück gehört nicht zur Beherbergung selbst, sondern ist nach dem Aufteilungsgebot eigenständig zu besteuern. Seit dem 01.01.2026 gilt für Restaurant- und Verpflegungsdienstleistungen der ermäßigte Satz — die Speisen des Frühstücks liegen damit bei 7 Prozent, die Getränke bleiben bei 19 Prozent. Parken, Wellness und WLAN unterliegen weiter dem Regelsatz. Der EuGH hat am 05.03.2026 bestätigt, dass Deutschland diese Nebenleistungen vom ermäßigten Satz der Beherbergung ausnehmen darf. Rechtsstand: September 2026.
Was bedeutet kurzfristig im Sinne der Vorschrift?
Kurzfristig meint eine Vermietung, die nicht auf Dauer angelegt ist; als Grenze wird ein Zeitraum von bis zu sechs Monaten herangezogen. Oberhalb dieser Grenze greift der ermäßigte Satz nicht, und es kommt die Steuerbefreiung für die Vermietung von Grundstücken nach § 4 Nr. 12 UStG in Betracht. Praktisch relevant wird das bei Langzeitgästen, Monteurunterkünften und Wohnen auf Zeit. Die Abgrenzung im konkreten Vertrag ist kein Randthema und gehört vorab mit dem Steuerberater geklärt. Rechtsstand: September 2026.
Wie wird ein Pauschalpreis mit Frühstück aufgeteilt?
Grundsätzlich nach den Einzelverkaufspreisen des Hauses. Die Finanzverwaltung lässt mit dem BMF-Schreiben vom 21.12.2025 eine Vereinfachung zu: Bei Übernachtung mit Frühstück und ähnlichen Paketen dürfen 15 Prozent des Pauschalpreises als Servicepauschale dem Regelsatz unterworfen werden, der Rest dem ermäßigten Satz. Ob diese Vereinfachung oder eine eigene Herleitung für das Haus günstiger und sauberer ist, entscheidet die Steuerberatung. Wichtig ist in beiden Fällen, dass der gewählte Weg dokumentiert und in Kasse und Rechnungen einheitlich umgesetzt ist.
Woran scheitert die Aufteilung in der Betriebsprüfung?
An drei wiederkehrenden Punkten. Erstens an Paketpreisen, die nie aufgeteilt wurden, weil sie als ein Produkt verkauft werden — Wochenendarrangements, Wellnesspakete, Tagungen mit Übernachtung. Zweitens an einem Frühstücksanteil, der nie hergeleitet, sondern einmal gesetzt wurde und seither unverändert läuft. Drittens an Kassen- und Rechnungsdaten, aus denen die Aufteilung nicht nachvollziehbar hervorgeht. Die Dokumentation der Herleitung ist dabei regelmäßig wichtiger als die Höhe des Ansatzes selbst.
Wenn die Zahl nicht stimmt
Wenn Ihre Arrangements und Pakete nie auf die Aufteilung hin durchgesehen wurden, sehen wir uns die Artikelstruktur im Kassen- und Abrechnungssystem an — die steuerliche Bewertung bleibt beim Steuerberater.

