Lexikon · Gastronomie

Umsatzsteuer in der Gastronomie: 7 oder 19 Prozent

Die Umsatzsteuer in der Gastronomie kennt zwei Sätze nebeneinander: Speisen werden seit dem 01.01.2026 dauerhaft mit 7 Prozent besteuert, im Haus wie außer Haus, Getränke dagegen grundsätzlich mit dem Regelsatz von 19 Prozent. Die Grenze verläuft damit nicht mehr zwischen Verzehr vor Ort und Mitnahme, sondern zwischen Speise und Getränk, mit Ausnahmen etwa bei bestimmten Milchmischgetränken. Rechtsstand: September 2026. Die Zuordnung der eigenen Artikel gehört mit der Steuerberatung abgestimmt.

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Wenn wir Kalkulation und Kasse eines Betriebs nebeneinanderlegen, fällt selten ein grundsätzlich falscher Steuersatz auf, sondern ein Artikelstamm, der über Jahre gewachsen ist. Ein Sommergetränk, das jemand unter den Desserts angelegt hat, weil es dort schneller zu finden war, läuft dann mit der falschen Warengruppe mit — und verfälscht nebenbei auch die Wareneinsatzquote je Gruppe. Uns interessiert daran die Kalkulation; die steuerliche Bewertung der Auffälligkeiten geben wir als Liste an die Steuerberatung des Hauses weiter.

Dominik PuschTasteWorks · Betriebs- und Markenarchitektur

Zuordnung nach Art des Umsatzes

Umsatz Satz, Stand 2026 Fundstelle und Hinweis
Speisen im Haus, mit Service 7 % § 12 Abs. 2 Nr. 15 UStG, seit 01.01.2026
Speisen außer Haus, Lieferung, Catering 7 % Lieferung bzw. Verpflegungsdienstleistung
Getränke im Ausschank und außer Haus 19 % Regelsatz, § 12 Abs. 1 UStG
Milchmischgetränke ab 75 % Milchanteil 7 % Anlage 2 UStG, Milchanteil nachweisen
Kombiangebot Speisen und Getränke Aufteilung, Getränke pauschal 30 % zulässig BMF-Schreiben vom 21.12.2025

Zuordnung nach UStG mit Anlage 2 und BMF-Schreiben vom 21.12.2025, Rechtsstand September 2026, keine Steuerberatung. Sonderfälle wie Automatenverkauf, Gutscheine oder Servicezuschläge gehören in die steuerliche Einzelprüfung durch die Steuerberatung.

Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Umsatzsteuer

Was gilt bei Catering und bei der Lieferung ins Büro?

Seit dem 01.01.2026 deutlich einfacher als früher. Die frühere Abgrenzung, ob neben der Speise Personal, Geschirr oder Betreuung vor Ort gestellt werden, entscheidet nicht mehr über den Satz: Auch Catering mit Service ist als Verpflegungsdienstleistung für die Speisen mit 7 Prozent zu besteuern, Getränke bleiben bei 19 Prozent. Offen bleibt in der Umsatzsteuer der Gastronomie die Aufteilung bei Pauschalpreisen — Speisen und Getränke gehören getrennt ausgewiesen oder nach einem nachvollziehbaren Maßstab aufgeteilt. Leistungen ohne Verpflegungsbezug, etwa Raummiete oder Technik, sind gesondert einzuordnen.

Wie wird ein Bon mit Speisen und Getränken aufgeteilt?

Positionsweise nach Artikelgruppe, nicht pauschal über den Bon. Ein Tisch mit 60 Euro Speisen und 40 Euro Getränken enthält bei 7 Prozent rund 3,93 Euro Umsatzsteuer aus den Speisen und bei 19 Prozent rund 6,39 Euro aus den Getränken — die Nettoerlöse liegen also bei etwa 56,07 und 33,61 Euro. Diese Trennung leistet die Kasse über die Artikelstammdaten. Fehler entstehen fast nie an der Kasse selbst, sondern bei neu angelegten Artikeln, Tagesgerichten und Aktionen, die jemand schnell in eine vorhandene Gruppe gehängt hat.

Ab wann wird eine falsche Zuordnung für den Betrieb teuer?

Sobald sie systematisch ist und über Jahre läuft. Die Betriebsprüfung korrigiert nicht den einzelnen Bon, sondern den Artikel — und rechnet die Differenz über den gesamten Prüfungszeitraum hoch. Dazu treten Zinsen nach § 233a AO, die unabhängig von einem Verschulden anfallen. Da die Umsatzsteuer eine durchlaufende Größe ist, wird die Nachzahlung aus Geld bezahlt, das längst als Erlös gebucht und ausgegeben wurde. Wer den Artikelstamm einmal im Jahr durchgeht, schließt dieses Risiko mit wenigen Stunden Arbeit.

Welcher Satz gilt bei einem Menü mit Getränk zum Festpreis?

Der Festpreis ist aufzuteilen, weil zwei unterschiedlich besteuerte Leistungen zusammengefasst werden. Maßstab ist grundsätzlich das Verhältnis der Einzelverkaufspreise; das BMF-Schreiben vom 21.12.2025 lässt als Vereinfachung zu, den Getränkeanteil pauschal mit 30 Prozent des Gesamtpreises anzusetzen. Eine Zuordnung des gesamten Kombipreises zum ermäßigten Satz hält keiner Prüfung stand. Bei Gutscheinen kommt hinzu, dass ein Gutschein über ein konkretes Menü anders behandelt wird als ein reiner Wertgutschein — das gehört vor dem Druck mit der Steuerberatung geklärt.

Wenn die Zahl nicht stimmt

Wenn der Artikelstamm über Jahre gewachsen ist, lohnt der Abgleich von Kasse und Buchhaltung — die steuerliche Zuordnung klärt Ihre Steuerberatung, die Kalkulation dahinter sehen wir uns an.

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