Lexikon · Gastronomie
GEMA in der Gastronomie: Anmeldung und Berechnungslogik
Die GEMA-Vergütung fällt an, sobald im Betrieb Musik öffentlich wiedergegeben wird — über Anlage, Radio, Fernsehen oder live. Der Tarif folgt drei Größen: der beschallten Fläche in Quadratmetern, der Art der Wiedergabe und der Zahl der Nutzungstage. Angemeldet wird vor der ersten Wiedergabe, nicht gemeldete Nutzung kann rückwirkend nachgefordert werden. Rechtsstand: September 2026. Die Tarifhöhe für den eigenen Betrieb erteilt die Verwertungsgesellschaft, vertragliche Zweifel die Rechtsberatung.
Die Formel
Abweichung % = (beschallte Fläche innen + außen − gemeldete Fläche) ÷ gemeldete Fläche × 100
Abgleich der beschallten Fläche
Quadratmeter eintragen — die Abweichung zur gemeldeten Fläche erscheint sofort.
Einordnung: Abweichung von 0 Prozent sauber · bis 10 Prozent beobachten · darüber gehört die Meldung angepasst, bevor es jemand anderes tut. Die Startwerte zeigen den Regelfall nach einer Terrassenerweiterung: 120 Quadratmeter innen und 40 außen stehen 150 gemeldeten Quadratmetern gegenüber, das sind 6,7 Prozent Abweichung.
Wenn wir in ein Haus kommen, stimmt die Meldung meist noch aus dem Eröffnungsjahr. Dazwischen liegen eine überdachte Terrasse, zwei zusätzliche Lautsprecher im Nebenraum und ein Wochenendbetrieb, den es früher nicht gab. Wir nehmen deshalb bei jeder Betriebsaufnahme zwei Angaben mit: die tatsächlich beschallte Fläche in Quadratmetern, gemessen und nicht geschätzt, und die Nutzungsarten je Wochentag. Das dauert zwanzig Minuten und ergibt die Grundlage, auf der sich über eine Nachforderung überhaupt sachlich sprechen lässt.
Was den Tarif bewegt
| Größe | Was zählt | Warum sie den Tarif bewegt |
|---|---|---|
| Beschallte Fläche | Innenraum und beschallte Außenfläche in m² | Hauptbemessung, Terrasse zählt mit |
| Art der Wiedergabe | Tonträger, Radio und TV, Livemusik, DJ | je Nutzungsart ein eigener Tarif |
| Nutzungsdauer | Tage mit Wiedergabe im Jahr | Saisonbetrieb wird anders bemessen als Ganzjahr |
| Eintrittsgeld | mit oder ohne Eintritt | eigener Zuschlag bei Veranstaltungen |
| Anmeldezeitpunkt | vor der ersten Wiedergabe | Nachforderung rückwirkend möglich |
Berechnungslogik der Tarife, Stand September 2026, bewusst ohne Beträge: Tarife werden regelmäßig angepasst. Die Höhe für den eigenen Betrieb erteilt die Verwertungsgesellschaft auf Anfrage.
Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu GEMA-Vergütung
Fällt die Vergütung auch bei Radio im Gastraum an?
Ja. Sobald Musik für Gäste hörbar ist, handelt es sich um eine öffentliche Wiedergabe, unabhängig davon, ob sie aus einer Playlist, aus dem Radio oder aus dem laufenden Fernseher kommt. Die private Rundfunkgebühr deckt das nicht ab, sie betrifft einen anderen Sachverhalt. Für die GEMA-Vergütung macht es nur beim Tarif einen Unterschied, nicht bei der Pflicht selbst. Ein Hörfunkgerät im Gastraum ist damit anmeldepflichtig, auch wenn es die halbe Schicht über leise im Hintergrund läuft und niemand es bewusst eingeschaltet hat.
Zählt die Terrasse zur beschallten Fläche?
Sie zählt, sobald dort Musik hörbar ist — ob über eigene Lautsprecher oder durch geöffnete Fenster und Türen aus dem Innenraum. Genau das ist bei der GEMA-Vergütung die häufigste Abweichung: Gemeldet wurde einmal der Gastraum, seither ist die Außenfläche gewachsen oder die Anlage wurde erweitert. Maßgeblich ist die tatsächlich beschallte Fläche, nicht die Zahl der Sitzplätze und auch nicht die Fläche aus dem Pachtvertrag. Wer die Anlage im Außenbereich abschaltet, meldet die Fläche entsprechend nicht mit.
Woran erkennen Sie, dass die gemeldete Fläche zu klein angesetzt ist?
An jedem baulichen oder betrieblichen Eingriff seit der letzten Meldung: neue Lautsprecher, ein zugeschalteter Nebenraum, eine erweiterte Terrasse, ein Wintergarten, der jetzt beschallt wird. Ein zweites Signal ist ein Konzept, das sich verschoben hat — aus Hintergrundmusik ist eine Bar mit DJ am Wochenende geworden, ohne dass die Nutzungsart je angepasst wurde. Diese Abweichung fällt nicht sofort auf, kann aber rückwirkend nachgefordert werden. Ein Abgleich einmal im Jahr, zusammen mit der Inventur, genügt als Routine.
Was gilt bei Musik aus lizenzfreien Quellen?
Musik, deren Urheber nicht von der Verwertungsgesellschaft vertreten werden, löst keine Vergütung an diese aus. Die Anmeldung selbst entfällt damit nicht automatisch: Der Betrieb trägt die Darlegungslast dafür, welche Titel er wiedergibt, und muss das im Zweifel für jeden Titel nachweisen können. Ein Streamingdienst für den privaten Gebrauch genügt dafür gerade nicht, weil dessen Lizenz die öffentliche Wiedergabe ausschließt. Wirtschaftlich tragfähig ist der Weg nur mit einem Anbieter, der ausdrücklich für die gewerbliche Nutzung lizenziert.
Wenn die Zahl nicht stimmt
Die Abweichung ist klein, aber vorhanden. Wir sehen uns an, welche Flächen und Nutzungsarten seit der letzten Meldung dazugekommen sind.

