Lexikon · Gastronomie

Gaststättenerlaubnis: Ablauf, Unterlagen, Fristen

Die Gaststättenerlaubnis brauchen Sie, wenn Sie alkoholische Getränke zum Verzehr an Ort und Stelle ausschenken. Ohne Alkoholausschank genügt in den meisten Bundesländern die Gewerbeanmeldung. Zuständig sind Ordnungsamt oder Gemeinde; die Landesgesetze weichen voneinander ab. Realistisch sind vier bis zwölf Wochen — der kritische Pfad ist fast nie die Erlaubnis selbst, sondern die baurechtliche Nutzung.

Unsere Erfahrung aus der Praxis

Der Engpass liegt fast nie bei der Erlaubnis, sondern beim Bauamt. Wir raten deshalb dazu, die Frage der genehmigten Nutzung zu klären, bevor ein Pachtvertrag unterschrieben wird — nicht danach. Diese Reihenfolge kostet ein paar Tage Vorlauf und erspart im ungünstigen Fall Monate Miete für Räume, die noch nicht betrieben werden dürfen.

Dominik PuschTasteWorks · Betriebs- und Markenarchitektur

Was üblicherweise verlangt wird

Unterlage woher Hinweis
Führungszeugnis (Behörde) Einwohnermeldeamt geht direkt an die Behörde
Gewerbezentralregisterauszug Gewerbeamt ebenso
Unterrichtungsnachweis IHK entfällt bei einschlägiger Ausbildung
Nachweis der Nutzung Bauamt häufigster Verzögerungsgrund
Belehrung nach Infektionsschutzgesetz Gesundheitsamt für alle mit Lebensmittelkontakt
Pacht- oder Mietvertrag Verpächter Nutzung muss ausdrücklich zulässig sein

Übliche Zusammenstellung. Der genaue Umfang hängt vom Bundesland und von der Gemeinde ab — vor dem Antrag dort abfragen.

Häufige Fragen und unsere persönlichen Erfahrungen zu Gaststättenerlaubnis

Wie lange dauert das Verfahren?

Vier bis zwölf Wochen sind realistisch, wenn alle Unterlagen vollständig vorliegen. Länger wird es fast immer aus einem Grund: Die baurechtliche Nutzung der Räume als Gaststätte ist nicht geklärt. Wer erst den Pachtvertrag unterschreibt und dann das Bauamt fragt, trägt die Miete, während das Verfahren läuft.

Kann ich vorher schon öffnen?

Manche Behörden erteilen eine vorläufige Erlaubnis, wenn der Antrag vollständig ist und keine Bedenken bestehen. Darauf sollte die Planung aber nicht aufbauen — sie ist ein Entgegenkommen, kein Anspruch, und sie kann widerrufen werden. Ein Eröffnungstermin, der eine vorläufige Erlaubnis voraussetzt, ist ein Risiko.

Was ist bei einer Übernahme zu beachten?

Die Erlaubnis ist personengebunden und geht nicht auf Sie über. Sie brauchen eine eigene, auch wenn der Betrieb seit Jahren läuft. Zugleich lohnt der Blick, ob die bestehende Nutzung baurechtlich sauber genehmigt ist — bei alten Betrieben ist das oft historisch gewachsen und fällt erst beim Wechsel auf.

Wenn die Zahl nicht stimmt

Vor Eröffnung oder Übernahme gehört geprüft, was der Standort baurechtlich und wirtschaftlich hergibt — beides zusammen, nicht nacheinander.

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